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Neuheiten, Wissenswertes, aktuelle Themen | | „Fairer Sport – Sicher und sauber durch die Turniersaison“ neu aufgelegt Seit dem 28. April 2011 gelten die neuen Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR 2011) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Mit diesen Regeln, die Bestandteil der LPO sind, ist national eine verbindliche Basis geschaffen, damit der Pferdesport ein fairer Sport bleibt. Um Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Doping und verbotene Medikation geben zu können, wurde die Broschüre „Fairer Sport – Sicher und sauber durch die Turniersaison“ an die aktuellen Bestimmungen angepasst. Dieser Ratgeber mit integriertem Stallbuch informiert über die neuen Regeln und grundlegenden Fakten und enthält Wissenswertes zum Thema Kontrollen und zu möglichen Sanktionen. Kostenloser Download unter http://www.fnverlag.de/shop/index.php/cat/c95_Merkblaetter-Broschueren-der-FN.html (Kategorie Fairer Sport). Gegen eine Versandkostenpauschale kann unter Tel. 02581-6362-222 (Petra Schaffer) auch die Druckversion bestellt werden. | | |
Fellwechsel Wirkt ein Pferd während des Fellwechsels müde und matt, sollte man beim Reiten einen Gang zurück schrauben. Der Fellwechsel beginnt bereits mit den ersten Temperaturerhöhungen im Januar. So richtig los geht es mit den ersten Sonnenstrahlen im März und dauert bis zu zwei Monaten! Eine gesunde Ernährung erleichtert den Fellwechsel: • Verbesserung und Aktivierung der Darmflora (z.B. mit Mash, Leinsamen oder Bierhefe) • Verfütterung hochwertiger Nährstoffe für den Aufbau von Fell- und Haarkleid (Vitamine der A- und B-Komplexe, Kupfer, Zink, Selen, Aminosäuren sowie mehrfach ungesättigte Fettsäuren) Unsere Empfehlung: Kanne Brottrunk & Fermentgetreide, Blattiviko plus Vitaminpulver, Reformin plus (vitaminiertes Mineralfutter), SummerFit Mineralbrikett, Bierhefe, Leinsamen, Mash |
| | Fliegenschutzmittel jetzt generell im Wettkampf erlaubt Ab sofort sind alle Fliegenschutzmittel bei Turnieren erlaubt. Bislang galt die Regelung, dass Fliegensprays, die ätherische Öle – unter anderem Nelken- oder Lavendelöl – enthalten, eine Karenzzeit von 48 Stunden haben und somit im Wettkampf nicht eingesetzt werden durften. Weitere Informationen unter diesem Link
| | Kein Equidenpass - keine Pferdehaltung! erschienen am 17.09.2009Eine wichtige Entscheidung wurde gerade in Brüssel beschlossen: Ohne Equidenpass ist Pferdehaltung nicht mehr erlaubt! Zu dem Equidenpass soll nun eine sogenannte „Smartcard“ in der Größe einer Scheckkarte ausgestellt werden, die an Stelle des Equidenpasses beim Transport des Tieres mitgeführt werden muss. Neu ist auch, dass für sämtliche Pferde ein Equidenpass erstellt werden muss, ohne den ein Pferd gar nicht mehr gehalten werden darf. Also: Selbst wenn ein lebendes Pferd, ein Maultier oder ein Esel niemals von seinem Hof weggebracht wird, ist ein Equidenpass verbindlich. Wird ein Pferd zu Fuß verbracht, muss der Pferdebesitzer bzw. Reiter oder Fahrer binnen drei Stunden den Pass vorlegen können. Darüber hinaus werden alle Equiden in einer zentralen Datenbank erfasst, in der auch Angaben zum Halter stehen werden. Dabei wird ein Pferd zunächst automatisch als „Schlachttier“ eingestuft, sofern der Besitzer nichts anderes angibt. Wird das Pferd eingeschläfert bzw. geschlachtet, muss der Transponder „unter amtlicher Aufsicht“ eingezogen und vernichtet werden. Der Equidenpass wird mit der Abmeldung aus der Datenbank ungültig. Nach dem neuen System müssen alle noch nicht registrierten Equiden bis 31.12.2009 der nun gültigen Regelung gemäß gechipt werden. Andernfalls wird ein Verbot der Haltung verordnet. Tiere, die registriert sind und einen Equidenpass haben, müssen nicht nachträglich gechipt werden. Dafür aber müssen sie in der Datenbank erfasst werden und zwar bis 31. Dezember 2009. Dies übernehmen die Zuchtverbände und die Landeskommissionen für Pferdeleistungsprüfungen. | | ARBOCEL® ACG Nahrungssupplement Kundenurteil: Sehr gut!
Probleme mit Kotwasser? Wir haben mit Arbocel ACG die Lösung! Ergänzungsfuttermittel für Pferde zur Regulation und Unterstützung der Magen-Darmfunktion.
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Darmstabilisierender Effekt durch die Ausbildung eines Fasernetzwerks mit hoher Kapillarwirkung im Verdauungstrakt: Mindert akute Verdauungsstörungen. Stabilisiert Wasser- und Elektrolythaushalt. Steigert Widerstandsfähigkeit gegenüber Durchfallerkrankungen. Reduziert Leistungsdepressionen.
Fütterungsempfehlung: Großpferde 3 x 50 g täglich
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Die für Weidetiere hochgiftigen Kreuzkräuter sind erkennbar an 13 gelben Blütenblättern. Arbeitskreis Kreuzkraut e.V. i.G.
DIN A 4- Aushang
| | kurzfristige LPO-Änderungen ab 01.01.2009 | | | | |
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